﻿VMWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE BEDINGUNGEN DIESER 
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG DIE VERWENDUNG DER 
SOFTWARE REGELN, UNABHÄNGIG VON DEN BEDINGUNGEN, DIE 
MÖGLICHERWEISE BEI DER INSTALLATION DER SOFTWARE 
ANGEZEIGT WERDEN. 

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN:  INDEM SIE DIESE SOFTWARE 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKENNEN SIE 
(ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON) DIE REGELUNGEN IN 
DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (“EULA“) ALS BINDEND 
AN. WENN SIE MIT DEN REGELUNGEN IN DIESER EULA NICHT 
EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT 
HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE 
MÜSSEN DIE UNBENUTZTE SOFTWARE LÖSCHEN ODER INNERHALB 
VON DREISSIG (30) TAGEN AN DEN HÄNDLER, BEI DEM SIE SIE 
ERWORBEN HABEN, ZURÜCKGEBEN UND DIE LIZENZGEBÜHR, 
SOFERN BEZAHLT, ZURÜCKFORDERN.

EVALUIERUNGSLIZENZ.  Wenn Sie die Software zu Evaluierungszwecken 
lizenzieren, darf die Software ausschließlich in einer 
Nicht-Produktionsumgebung und in dem durch den Lizenzschlüssel 
beschränkten Zeitraum verwendet werden. Ungeachtet aller anderen 
Regelungen dieser EULA wird eine Evaluierungslizenz der Software “wie 
besehen“ ohne Anspruch auf Freistellung, Support oder Gewährleistung 
jedweder Art, weder ausdrücklich noch konkludent, geliefert.

1.	DEFINITIONEN.
 
1.1	“Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet hinsichtlich einer Partei zu 
einem gegebenen Zeitpunkt eine juristische Person, die zu diesem Zeitpunkt 
direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird, mit dieser Partei unter 
gemeinsamer Kontrolle steht oder diese Partei kontrolliert, wobei 
“kontrolliert“ den Besitz, das Stimmrecht oder ein ähnliches Recht bezeichnet, 
bei dem fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der zu diesem Zeitpunkt 
ausgegebenen Gesamtanteile dieser juristischen Person vertreten sind.

1.2	“Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation, die Ihnen 
üblicherweise von VMware zur Verfügung gestellt und von VMware von Zeit zu 
Zeit überarbeitet wird und zu der Handbücher für Endbenutzer, 
Betriebsanleitungen, Installationshandbücher, Versionshinweise und 
Online-Hilfedateien bezüglich der Nutzung der Software gehören können.

1.3	“Gastbetriebssysteme“ bezeichnet Instanzen von Betriebssystemen 
von Dritten, für die Sie eine Lizenz besitzen und die in einer virtuellen 
Maschine installiert sind und unter Verwendung der Software ausgeführt 
werden.

1.4	“Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle weltweiten Rechte an 
geistigem Eigentum, wie unter anderem Urheberrechte, Marken, 
Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, 
Patente, Patentanmeldungen, Urheberpersönlichkeitsrechte und alles 
sonstigen Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht. 

1.5	“Lizenz“ bezeichnet eine gemäß Abschnitt 2.1 gewährte Lizenz 
(Allgemeine Lizenzgewährung). 

1.6	“Lizenzschlüssel“ bezeichnet eine Seriennummer, die es Ihnen 
ermöglicht, die Software zu aktivieren und zu nutzen.

1.7	“Lizenzlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit einer Lizenz, wie im Auftrag 
angegeben.

1.8	“Lizenztyp“ bezeichnet den Typ der Lizenz für die Software, der im 
Auftrag detaillierter beschrieben ist.

1.9	“Open Source-Software“ oder “OSS“ bezeichnet in der Software 
eingebettete Softwarekomponenten, die unter gesonderten 
Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt werden, die entweder in der Datei 
open_source_licenses.txt (bzw. einer ähnlichen Datei), die zusammen mit der 
Software zur Verfügung gestellt wird, oder unter 
www.vmware.com/download/open_source.html abrufbar sind. 

1.10	“Auftrag“ bezeichnet eine Bestellung, Enterprise-Lizenzvereinbarung 
oder ein anderes Bestelldokument, das Sie an VMware oder einen 
autorisierten VMware-Händler übermittelt haben und das auf diese EULA 
verweist bzw. sie enthält und das gemäß Abschnitt 4 (Auftrag) von VMware 
angenommen wurde. 

1.11	“Produkthandbuch“ bezeichnet die aktuelle Version des VMware 
Produkthandbuchs zum Zeitpunkt Ihres Auftrags. Kopien davon stehen unter 
www.vmware.com/download/eula zur Verfügung.

1.12	“Bedingungen für Support- Services“ bezeichnen die aktuellen 
Support-Richtlinien von VMware. Kopien der Richtlinien sind unter 
www.vmware.com/support/policies veröffentlicht.

1.13	“Software“ bezeichnet VMware Tools und die 
VMware-Computerprogramme, die auf der kommerziellen Preisliste von 
VMware aufgelistet sind und für die Sie im Rahmen eines Auftrags eine Lizenz 
erhalten, zusammen mit jeglichem diesbezüglichen Softwarecode, der Ihnen 
im Rahmen eines Support- und Abonnementdienste-Vertrags zur Verfügung 
gestellt wird und keiner separaten Lizenzvereinbarung unterliegt.

1.14	“Vertragsgebiet“ bezeichnet das Land oder die Länder, in dem bzw. 
denen Ihnen die Rechnung zugestellt wurde. Sofern Ihnen jedoch die 
Rechnung in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums 
zugestellt wurde, dürfen Sie die entsprechende Software in jedem Land des 
Europäischen Wirtschaftsraums einsetzen. 

1.15	“Beauftragter Dritter“ bezeichnet einen Dritten, der aufgrund eines mit 
Ihnen abgeschlossenen schriftlichen Vertrages IT-Dienstleistungen für Sie 
erbringt.

1.16	“Virtuelle Maschine“ bezeichnet einen Softwarecontainer, der wie ein 
physikalischer Computer ein eigenes Betriebssystem und Anwendungen 
ausführen kann.

1.17	“VMware“ bezeichnet VMware, Inc., ein im US-Bundesstaat Delaware 
eingetragenes Unternehmen, sofern Sie Lizenzen oder Serviceleistungen zur 
Nutzung in den USA erwerben, und VMware International Unlimited Company, 
ein Unternehmen nach irischem Recht, für alle anderen Käufe.

1.18	“VMware Tools“ bezeichnet eine von VMware unter dem Namen 
“VMware Tools“ lizenzierte Suite von Dienstprogrammen und Treibern, die in 
einem Gastbetriebssystem installiert werden kann, um die Leistung und die 
Funktionalität eines in einer virtuellen Maschine ausgeführten 
Gastbetriebssystems zu verbessern.

2.	LIZENZGEWÄHRUNG.

2.1	Allgemeine Lizenzgewährung.  VMware gewährt Ihnen eine 
nicht-ausschließliche, nicht übertragbare (außer wie in Abschnitt 12.1 
(Übertragungen; Abtretung) dargelegt) Lizenz zur Nutzung der Software und 
der Dokumentation während der Dauer des Lizenzzeitraums und innerhalb 
des Vertragsgebiets, ausschließlich für Ihre internen Geschäftsvorgänge und 
gemäß den Bestimmungen des Produkthandbuchs. Soweit nicht anders im 
Auftrag angegeben, sind die Ihnen gewährten Lizenzen unbefristet und nur für 
die Nutzung des Objektcodes, und der Lizenzzeitraum beginnt entweder mit 
der Lieferung der physischen Medien oder an dem Tag, an dem Sie über die 
Verfügbarkeit zum elektronischen Download informiert werden.

2.2	Beauftragte Dritter.  Im Rahmen der Ihnen unter Abschnitt 2.1 
(Allgemeine Lizenzgewährung) oben erteilten Lizenz dürfen Sie den von Ihnen 
Beauftragten Dritten gestatten, die Software in Ihrem Namen zu nutzen 
und/oder zu betreiben und auf diese zuzugreifen, jedoch nur zum 
ausschließlichen Zweck, Ihnen gegenüber Dienstleistungen zu erbringen, und 
mit der Maßgabe, dass Sie für die Einhaltung der Bestimmungen und 
Bedingungen dieser EULA durch die Beauftragten Dritten voll verantwortlich 
sind und eine Vertragsverletzung dieser EULA durch einen Beauftragten 
Dritten als eine von Ihnen begangene Vertragsverletzung gilt. 

2.3	Zulässiges Kopieren.  Sie dürfen die Software und die 
Dokumentation kopieren soweit dies notwendig ist, um die lizensierte Anzahl 
von Kopien zu installieren und auszuführen, anderenfalls nur zu 
Archivierungszwecken. 

2.4	Benchmarking.  Sie dürfen die Software zum Durchführen von 
internen Leistungstests und Benchmarking-Studien verwenden. Sie dürfen die 
Ergebnisse solcher Studien nur wie folgt veröffentlichen oder in sonstiger 
Weise and Dritte weitergeben: (a) in Bezug auf die VMware Produkte 
Workstation oder Fusion nur dann, wenn Sie vor der Weitergabe eine Kopie 
Ihrer Studie an benchmark@vmware.com senden, (b) in Bezug auf andere 
Software nur dann, wenn vor einer solchen Veröffentlichung und Verteilung 
VMware die Methodik, Annahmen und andere Parameter der Studie überprüft 
und genehmigt hat (wenden Sie sich bitte an VMware unter 
benchmark@vmware.com, um eine solche Prüfung und Genehmigung 
anzufordern). 

2.5	VMware Tools.  Sie dürfen VMware Tools nur dann an Dritte 
weitergeben, wenn die VMware Tools in einem Gastbetriebssystem innerhalb 
einer virtuellen Maschine installiert sind. Sie haften für die Einhaltung der 
Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA durch diese Drittparteien. 

2.6	Open Source-Software.  Ungeachtet hierin aufgeführter 
anderslautender Bestimmungen wird Ihnen Open Source-Software unter den 
für diese geltenden eigenen Lizenzbedingungen lizenziert, die in der Datei 
open_source_licenses.txt, der Dokumentation bzw. in den entsprechenden 
Quelldateien der Software unter 
www.vmware.com/download/open_source.html nachzulesen sind. Diese 
OSS-Lizenzbedingungen stehen im Einklang mit der im Abschnitt 2 
(Lizenzgewährung) gewährten Lizenz und enthalten möglicherweise 
zusätzliche Rechte, die Ihren zugutekommen. Die OSS-Lizenzbedingungen 
haben Vorrang vor dieser EULA, soweit diese EULA Ihnen strengere 
Beschränkungen als die geltenden OSS-Lizenzbedingungen auferlegt. Soweit 
es die Lizenz für eine Open Source-Software erfordert, dass VMware Ihnen 
den entsprechenden Quellcode und/oder Modifikationen zur Verfügung stellt 
(die “Quelldateien“), können Sie eine Kopie der entsprechenden Quelldateien 
von der VMware Website unter 
www.vmware.com/download/open_source.html erhalten. Alternativ können 
Sie eine schriftliche Anfrage mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift an die 
folgende Adresse senden:  VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, 
CA 94304, USA. Bei allen Anfragen ist klar anzugeben:  Open Source File 
Request, Attention: General Counsel. Das Angebot, eine Kopie der 
Quelldateien zu erhalten, gilt für drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie 
diese Software erworben haben.

3.	Beschränkungen; Eigentum.

3.1	Lizenzbeschränkungen.  Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung 
von VMware, dürfen Sie Folgendes nicht tun und dürfen einem Dritten 
Folgendes nicht erlauben:  (a) die Software als Application Services Provider, 
als Dienstleistungsunternehmen (Service Bureau) oder in ähnlicher Funktion 
für Dritte verwenden, jedoch mit der Ausnahme, dass Sie die Software nutzen 
dürfen, um gehostete Dienste gegenüber Ihren Verbundenen Unternehmen zu 
erbringen; (b) die Ergebnisse eines Benchmarking-Tests oder von Vergleichs- 
oder Wettbewerbsanalysen von VMware Software, die von Ihnen oder in 
Ihrem Auftrag durchgeführt wurden, Dritten zukommen lassen, außer wie in 
Abschnitt 2.4 (Benchmarking) spezifiziert; (c) Software in irgendeiner Form 
anderen Personen als Ihren Mitarbeitern oder für VMware vernünftigerweise 
akzeptable Auftragnehmern, die eines Zugriffs bedürfen, um die Software für 
Sie für einen nach dieser EULA gestatteten Grund zu nutzen, zur Verfügung 
stellen, außer wie in Abschnitt 2.2 (Beauftragte Dritte) spezifiziert; (d) die 
Software oder die Dokumentation auf ein Verbundenes Unternehmen oder 
Dritte übertragen oder Unterlizenzen zu vergeben, außer wie nach Abschnitt 
12.1 (Übertragungen; Abtretung) ausdrücklich erlaubt; (e) die Software 
entgegen den Bestimmungen und Beschränkungen des 
Software-Lizenzmodells und anderer im Produkthandbuch und/oder dem 
Angebot von VMware angegebenen Anforderungen einsetzen; (f) die Software, 
soweit dies nicht durch anwendbares zwingendes Recht gestattet ist, zu 
ändern, zu übersetzen, weiterzuentwickeln oder abgeleitete Werke zu 
erstellen, oder zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren 
oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode von der Software 
abzuleiten, ausgenommen wie in Abschnitt 3.2 (Dekompilierung) spezifiziert; 
(g) Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzrechtshinweise auf oder in 
jeglichen Kopien der Software entfernen; oder (h) technologische 
Einschränkungen innerhalb der Software oder wie in dieser EULA spezifiziert 
verletzen oder diese umgehen, z. B. über Software oder Dienste.

3.2	Dekompilierung.  Ungeachtet der vorangehenden Bestimmungen ist 
das Dekompilieren der Software zulässig, soweit die Gesetze des jeweiligen 
Vertragsgebiets dies Ihnen ausdrücklich erlauben, um Informationen zu 
erlangen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit anderer 
Software notwendig sind, vorausgesetzt, Sie fordern zuerst solche 
Informationen von VMware an, stellen VMware alle vernünftigerweise 
angeforderten Informationen zur Beurteilung Ihres Anspruchs zur Verfügung, 
und VMware darf nach eigenem Ermessen entweder solche Informationen zur 
Interoperabilität bereitstellen und angemessene Bedingungen, einschließlich 
einer angemessenen Gebühr, hinsichtlich einer solchen Nutzung der Software 
stellen, oder Alternativen anbieten, um den Schutz der geistigen 
Eigentumsrechte von VMware an der Software sicherzustellen und nachteilige 
Auswirkungen auf die Schutzrechte von VMware so gering wie möglich zu 
halten.

3.3	Besitz.  Die Software und Dokumentation, alle Kopien und Teile davon, 
sowie alle Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und Derivate davon, 
sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran sind und bleiben alleiniges und 
exklusives Eigentum von VMware und seinen Lizenzgebern. Ihre 
Nutzungsrechte an der Software und der Dokumentation beschränken sich auf 
die in dieser EULA und dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich gewährten Rechte. 
Ihnen werden keine weiteren Rechte in Bezug auf die Software oder damit 
verbundenen Rechte an geistigem Eigentum konkludent eingeräumt. Sie sind 
nur berechtigt, die Software, die Dokumentation oder Teile davon zu nutzen 
(oder Dritten die Nutzung zu gestatten), soweit die Nutzung in dieser EULA 
oder dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich gestattet ist. Alle Ihnen nicht 
ausdrücklich gewährten Rechte bleiben VMware vorbehalten. VMware 
überträgt keine Eigentumsrechte an die Software.

3.4	Gastbetriebssysteme.  Bestimmte Softwareprodukte ermöglichen die 
Ausführung von Gastbetriebssystemen und Anwendungsprogrammen auf 
einem Computersystem. Sie stimmen zu, dass Sie für den Erhalt und die 
Einhaltung aller Lizenzen verantwortlich sind, die für das Betreiben von 
Drittanbieter-Software erforderlich sind.

4.	AUFTRAG.  Ihr Auftrag unterliegt dieser EULA. Aufträge sind nur dann 
für VMware bindend, wenn sie von VMware angenommen wurden. Aufträge 
für Software gelten als angenommen, wenn VMware die Software gemäß 
einem solchen Auftrag liefert. Aufträge, die an VMware erteilt werden, müssen 
nicht unterzeichnet werden, um gültig und durchsetzbar zu sein.

5.	AUFZEICHNUNGEN UND AUDIT.  Während der Lizenzlaufzeit der 
Software und für zwei (2) weitere Jahre nach deren Ablauf oder Kündigung 
sind Sie verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über Ihre Nutzung der Software 
zu führen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser EULA nachzuweisen. 
Innerhalb dieses Zeitraums hat VMware das Recht, Ihre Nutzung der Software 
auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser EULA zu überprüfen. Das Audit 
erfolgt vorbehaltlich einer angemessenen Vorankündigung durch VMware und 
wird Ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht unangemessen beeinträchtigen. 
VMware darf nicht mehr als ein (1) Audit in einem Zeitraum von zwölf (12) 
Monaten und nur während der normalen Geschäftszeiten durchführen. Sie 
werden in zumutbarer Weise mit VMware und etwaigen beauftragten externen 
Prüfern kooperieren und unbeschadet anderer Rechte von VMware jede durch 
das Audit festgestellte Zuwiderhandlung durch unverzügliche Zahlung 
zusätzlicher Gebühren adressieren. Sie werden VMware alle zumutbaren 
Kosten des Audits unverzüglich erstatten, falls ein solches Audit eine 
Unterzahlung von mehr als fünf Prozent (5 %) der von Ihnen zu zahlenden 
Softwaregebühren für den geprüften Zeitraum ergibt oder Sie es in 
wesentlichem Umfang versäumt haben, genaue Aufzeichnungen über Ihre 
Nutzung der Software zu führen. 

6.	SUPPORT- UND ABONNEMENTDIENSTE.  Sofern nicht 
ausdrücklich im Produkthandbuch angegeben, bietet VMware im Rahmen 
dieser EULA keine Support- und Abonnementdienste an. Sie haben keinen 
Anspruch auf Updates, Upgrades, Erweiterungen oder Verbesserungen der 
von VMware entwickelten Software, sofern Sie nicht separat Support- oder 
Abonnementdienste von VMware erwerben. Diese Support- oder 
Abonnementdienste unterliegen den Bedingungen für Support-Services.

7.	GEWÄHRLEISTUNG.

7.1	Software-Gewährleistung, Dauer und Rechtsmittel.  VMware 
gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen 
nach Benachrichtigung über die Verfügbarkeit zum elektronischen Download 
oder der Lieferung (“Gewährleistungszeitraum”) im Wesentlichen der 
zugehörigen Dokumentation entspricht, sofern die Software:  (a) 
ordnungsgemäß installiert und stets gemäß der geltenden Dokumentation 
genutzt wurde, und (b) nicht durch andere Personen als VMware oder seine 
Beauftragten geändert bzw. ergänzt wurde. VMware wird auf eigene Kosten 
und als seine einzige Verpflichtung und als einziges Ihnen zustehendes 
Rechtsmittel bei einer Verletzung dieser Gewährleistung diese Software 
entweder ersetzen oder jegliche reproduzierbaren Fehler korrigieren, die Sie 
VMware während des Gewährleistungszeitraums schriftlich gemeldet haben. 
Falls VMware feststellt, nicht in der Lage zu sein, den Fehler zu beheben oder 
die Software zu ersetzen, wird VMware Ihnen den Betrag erstatten, den Sie für 
die Software bezahlt haben, was zur Folge hat, dass die Lizenz für diese 
Software erlöscht.

7.2	Software-Gewährleistungsausschluss.  AUSSER, WIE IN DER 
OBEN ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNG ANGEGEBEN, UND SOWEIT 
GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN VMWARE UND SEINE 
ZULIEFERER KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN 
GEWÄHRLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESES EULA UND SCHLIESSEN 
SÄMTLICHE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER 
MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, 
DER RECHTSINHABERSCHAFT UND DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN SOWIE JEGLICHE VON RECHTS WEGEN ODER AUFGRUND 
GESETZLICHER VORSCHRIFTEN, HANDELSSITTEN ODER 
WIEDERKEHRENDER LEISTUNG ODER HANDELSBRÄUCHEN 
ENTSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS. VMWARE UND SEINE 
LIZENZGEBER GEWÄHRLEISTEN NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE 
UNTERBRECHUNG ARBEITET, DASS SIE KEINE FEHLER HAT, ODER 
DASS DIE SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLT. 

8.	FREISTELLUNG FÜR VERLETZUNGEN VON SCHUTZRECHTEN 
DRITTER. 

8.1	Verteidigung und Freistellung.  Vorbehaltlich des übrigen Teils 
dieses Abschnitts 8 (Freistellung für Verletzungen von Schutzrechten Dritter) 
wird VMware Sie gegen Ansprüche Dritter verteidigen, dass die Software nach 
den Gesetzen folgender Länder Patent-, Marken- oder Urheberrechte von 
Dritten verletzt oder Geschäftsgeheimnisse Dritter in unzulässiger Weise nutzt 
(jedoch nur, soweit eine solche unzulässige Nutzung nicht auf Ihr Handeln 
zurückzuführen ist): (a) von USA und Kanada, (b) des Europäischer 
Wirtschaftsraums, (c) Australien, (d) Neuseeland, (e) Japan oder (f) der 
Volksrepublik China, soweit diese Länder Teil des Vertragsgebiets sind 
(“Schutzrechtsverletzung“) und wird Sie von daraus entstehenden Kosten 
und Schadensersatzleistungen freistellen, die dem jeweiligen Dritten Ihnen 
gegenüber durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig zugesprochen oder in 
einem Vergleich vereinbart werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten 
nur dann, wenn Sie: (i) VMware umgehend über einen solchen Anspruch 
wegen Schutzrechtsverletzung schriftlich informieren, (ii) VMware die alleinige 
Kontrolle über die Verteidigung gegen den Anspruch, alle 
Vergleichsverhandlungen, sowie sämtliche damit zusammenhängende 
Maßnahmen, die die Wirksamkeit des vorgeblich verletzten Patents, 
Markenzeichens oder Copyrights bestreiten, überlassen, und (iii) nach 
Aufforderung zur Unterstützung seitens VMware in angemessener Weise 
kooperieren. Sie dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von 
VMware keinen Anspruch wegen Verletzung von Schutzrechten beilegen oder 
durch Vergleich regeln.

8.2	Rechtsmittel.  Sollte die angeblich schutzrechtsverletzende Software 
Gegenstand eines Anspruchs wegen Schutzrechtsverletzung werden oder 
nach Ansicht von VMware wahrscheinlich Gegenstand eines solchen 
Anspruchs werden, wird VMware nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 
eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (a) sich die erforderlichen Rechte 
für Ihre weitere Verwendung der betroffenen Software beschaffen, (b) die 
betroffene Software so ersetzen oder verändern, dass keine 
Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (c) die Lizenz der betroffenen 
Software kündigen und alle damit verbundenen Support-Services einstellen 
sowie nach Ihrer schriftlichen Bestätigung, dass Sie die betroffene Software 
gelöscht haben, folgende Rückerstattungen tätigen: (i) die von Ihnen für die 
betroffene Software gezahlten Lizenzgebühren, abzüglich einer linearen 
Abschreibung über drei (3) Jahre Nutzungsdauer ab dem Datum, an dem 
diese Software ausgeliefert wurde, und (ii) alle im Voraus entrichteten 
Gebühren für Support-Services, die nach dem Zeitpunkt der Einstellung der 
Support-Services hätten erbracht werden müssen. Nichts in diesem Abschnitt 
8.2 (Rechtsmittel) schränkt die Verpflichtung von VMware ein, Sie gemäß 
Abschnitt 8.1 (Verteidigung und Freistellung) zu verteidigen und freizustellen, 
sofern Sie die angeblich das Schutzrecht verletzende Software ersetzen, 
sobald VMware Ihnen eine alternative Software zur Verfügung stellt und/oder 
Sie nach dem Erhalt einer Kündigung der betroffenen Lizenz durch VMware, 
die angeblich schutzrechtsverletzende Software nicht mehr nutzen.

8.3	Ausschlüsse.  Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen besteht 
für VMware keine Verpflichtung unter diesem Abschnitt 8 (Freistellung für 
Verletzungen von Schutzrechten Dritter) oder in sonstiger Weise, hinsichtlich 
jedweder Ansprüche aufgrund: (a) einer Kombination der Software mit 
nicht-VMware Produkten (ausgenommen nicht-VMware Produkte, die in dem 
Auftrag aufgelistet sind und in unveränderter Form genutzt werden), (b) der 
Nutzung für einen Zweck oder in einer Weise, für die die Software nicht 
entwickelt wurde, (c) der Nutzung einer älteren Version der Software, wenn 
durch die Nutzung einer neueren VMware Version die Schutzrechtsverletzung 
hätte vermieden werden können, (d) jeglicher Änderung an der Software, die 
ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VMware vorgenommen 
wurde, (e) jeglichen Anspruchs hinsichtlich Open Source-Software oder 
Freeware-Technologie oder jeglicher Derivate oder anderer Anpassungen, die 
nicht von VMware in die Software eingebettet wurden, die auf der 
kommerziellen Preisliste von VMware aufgeführt ist, oder (f) jeder Software, 
die auf kostenloser, Beta- oder Testbasis zur Verfügung gestellt wird. DIESER 
ABSCHNITT 8 (FREISTELLUNG FÜR VERLETZUNGEN VON 
SCHUTZRECHTEN DRITTER) STELLT IHR ALLEINIGES UND 
AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL SOWIE DIE GESAMTHAFTUNG 
VON VMWARE FÜR ANSPRÜCHE ODER KLAGEN WEGEN VERLETZUNG 
VON SCHUTZRECHTEN DAR. 

9.	HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

9.1	Haftungsbeschränkung.  SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, 
HAFTEN VMWARE UND SEINE LIZENZGEBER KEINESFALLS FÜR 
ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE 
GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST VON 
EINNAHMEN ODER GOODWILL, BETRIEBSAUSFÄLLE, DATENVERLUST 
ODER MITTELBARE, AUSSERGEWÖHNLICHE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN 
ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, 
SEI ES VERTRAG, DELIKT, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG 
ODER EINE SONSTIGE GRUNDLAGE. DA EINIGE RECHTSORDNUNGEN 
DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR 
FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN NICHT ERLAUBEN, GILT 
DIE VORANGEGANGENE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT 
FÜR SIE.  DIE HAFTUNG VON VMWARE UND SEINEN LIZENZGEBERN 
IM RAHMEN DIESER EULA WIRD IN KEINEM FALL, UNABHÄNGIG DAVON, 
OB DER ANSPRUCH AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, 
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGER GRUNDLAGE BERUHT, 
DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE ÜBERSTEIGEN: DIE 
LIZENZGEBÜHREN, DIE SIE FÜR DIE ANSPRUCHSAUSLÖSENDE 
SOFTWARE BEZAHLT HABEN, ODER 5000 US-DOLLAR. DIE 
VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FINDEN UNGEACHTET DER 
TATSACHE ANWENDUNG, OB VMWARE UND SEINE LIZENZGEBER 
ÜBER DAS BESTEHEN DER MÖGLICHKEIT DES EINTRITTS SOLCHER 
SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN UND OB EINE ETWAIGE 
ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. 

9.2	Weitere Einschränkungen.  Die Lizenzgeber von VMware 
übernehmen im Rahmen dieser EULA keine Haftung jeglicher Art und die 
Haftung von VMware bezüglich Software von Drittanbietern, die in die 
Software eingebettet ist, unterliegt Abschnitt 9.1 (Haftungsbeschränkung). Sie 
dürfen im Rahmen dieser EULA keine Ansprüche geltend machen, deren 
Entstehen mehr als achtzehn (18) Monate zurückliegt.

10.	KÜNDIGUNG.

10.1	Laufzeit der EULA.  Die Laufzeit dieser EULA beginnt nach Erhalt der 
Benachrichtigung über die Verfügbarkeit zum elektronischen Download oder 
der Lieferung der Software und besteht so lange, bis diese 
Lizenzvereinbarung gemäß Abschnitt 10 beendet wurde.

10.2	Kündigung wegen Vertragsverletzung.  VMware kann durch 
schriftliche Mitteilung an Sie diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, 
wenn: (a) Sie die unter dem entsprechenden Auftrag zahlbaren Gebühren 
auch nur teilweise nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer 
schriftlichen Mahnung durch VMware zahlen; oder (b) Sie gegen eine andere 
Bestimmung dieser EULA verstoßen und den Verstoß nicht innerhalb von 
dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung 
von VMware beheben. 

10.3	Kündigung wegen Insolvenz.  VMware kann durch schriftliche 
Mitteilung an Sie diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:  (a) Sie 
Ihren Geschäftsbetrieb endgültig oder vorübergehend einstellen, (b) Sie 
zahlungsunfähig werden, schriftlich einräumen Ihren laufenden 
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können, eine Abtretung 
zugunsten von Gläubigern vornehmen, oder Sie der Kontrolle eines 
Treuhänder, eines Insolvenzverwalters oder eines ähnliche Amtes unterstellt 
werden, oder (c) ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet 
wird.

10.4	Folge der Beendigung.  Bei Kündigung dieser EULA durch VMware:  
(a) erlöschen unmittelbar alle Lizenzrechte an der Software, die Ihnen im 
Rahmen dieser EULA eingeräumt wurden; und (b) Sie müssen jegliche 
Nutzung jeglicher Software einstellen und die Software und Lizenzschlüssel 
(einschließlich Kopien) an VMware zurückgeben oder deren Vernichtung 
bestätigen und alle damit verbundenen vertraulichen VMware Informationen, 
die sich noch in Ihrem Besitz befinden, zurückgeben oder auf Aufforderung 
von VMware vernichten und die vollständige Erfüllung dieser Anforderungen 
gegenüber VMware schriftlich bestätigen. Sämtliche Bestimmungen, deren 
Weitergeltung aufgrund ihrer Art und ihres Kontexts beabsichtigt ist, bleiben 
auch nach einer Kündigung oder Ablauf weiter in Kraft, einschließlich der 
Abschnitte 1 (Definitionen), 2.6 (Open Source-Software), 3 (Beschränkungen, 
Eigentum), 5 (Aufzeichnungen und Audit), 7.2 
(Software-Gewährleistungsausschluss), 9 (Haftungsbeschränkung), 10 
(Kündigung), 11 (Vertrauliche Informationen) und 12 (Allgemeines).

11.	VERTRAULICHE INFORMATIONEN.

11.1	Definition.  “Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen 
oder Materialien, die eine Vertragspartei (“Informationsgeber“) der anderen 
Vertragspartei (“Informationsempfänger“) zur Verfügung stellt, die in 
körperlicher Form vorhanden und als “vertraulich“ oder ähnlich 
gekennzeichnet sind, sowie Informationen, von denen eine vernünftig 
handelnde Person wusste oder hätte wissen müssen, dass sie vertraulich sind. 
Die folgenden Informationen gelten als vertraulich, unabhängig davon, ob sie 
als solche gekennzeichnet oder bezeichnet werden: (a) Lizenzschlüssel, 
(b) Informationen bezüglich der Preisgestaltung, der Produkt-Roadmaps oder 
strategischer Marketing-Pläne von VMware und (c) nicht-öffentliche 
Materialien bezüglich der Software.

11.2	Schutz.  Der Informationsempfänger darf die vertraulichen 
Informationen des Informationsgebers verwenden, (a) zur Ausübung seiner 
Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten aus der EULA, oder (b) in 
Verbindung mit der laufenden Geschäftsbeziehung der Vertragspartner. Der 
Informationsempfänger darf keine vertraulichen Informationen des 
Informationsgebers zu irgendeinem Zweck gebrauchen, der nicht ausdrücklich 
durch diese EULA gestattet ist, und wird die vertraulichen Informationen des 
Informationsgebers nur an die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des 
Informationsempfängers weitergeben, die solche vertraulichen Informationen 
zu dieser EULA entspringenden Zwecken benötigen und die einer 
Geheimhaltungspflicht unterliegen, die nicht weniger restriktiv als die nach 
diesem Abschnitt 11 vorliegende Pflicht des Informationsempfängers ist. Der 
Informationsempfänger muss vertrauliche Informationen vor unbefugter 
Nutzung, unbefugtem Zugriff oder unbefugter Offenlegung in der gleichen 
Weise schützen wie er seine eigenen vertraulichen oder schutzrechtsfähigen 
Informationen ähnlicher Art schützt, jedoch mit nicht weniger als der im 
Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

11.3	Ausnahmen.  Die Verpflichtungen des Informationsempfängers unter 
Abschnitt 11.2 (Schutz) hinsichtlich vertraulicher Informationen enden, falls 
der Informationsempfänger durch schriftliche Aufzeichnungen belegen kann, 
dass diese Informationen: (a) dem Informationsempfänger zum Zeitpunkt der 
Offenlegung durch den Informationsgeber bereits bekannt waren; (b) dem 
Informationsempfänger durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der 
zu einer solchen Offenlegung ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit berechtigt 
war; (c) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind bzw. ohne Verschulden 
des Informationsempfängers zugänglich gemacht wurden, oder (d) ohne 
Zugang zu bzw. Verwendung der Informationen des Informationsgebers vom 
Informationsempfänger unabhängig entwickelt wurden. Zudem darf der 
Informationsempfänger die vertraulichen Informationen offenlegen, soweit 
eine solche Offenlegung gesetzlich erforderlich ist oder durch ein Gericht bzw. 
einer ähnlichen Justiz- oder Verwaltungseinrichtung angeordnet wurde, 
vorausgesetzt, der Informationsempfänger setzt den Informationsgeber sofort 
über eine solche erforderliche Offenlegung schriftlich in Kenntnis und 
kooperiert auf Anfrage und Kosten des Informationsgebers mit diesem bei 
jeglichen juristischen Schritten, um die verlangte Offenlegung vertraulicher 
Informationen anzufechten bzw. einzuschränken.

11.4	Datenschutz.  Sie stimmen zu, dass VMware technische und 
nutzungsbezogene Informationen zu Ihrer Verwendung der Software 
verarbeiten darf, einschließlich der IP-Adresse, der Hardwareidentifikation, 
des Betriebssystems, der Anwendungssoftware, von Peripheriegeräten und 
nicht-personenbezogener Software-Nutzungsstatistiken, um die Bereitstellung 
von Updates, Support, die Rechnungsstellung und Online-Dienste für Sie zu 
ermöglichen, und berechtigt ist, diese Informationen von Zeit zu Zeit an andere 
Unternehmen der weltweiten VMware Unternehmensgruppe weiterzugeben. 
Soweit diese Informationen personenbezogene Daten enthalten, gilt VMware 
als für die Verarbeitung Verantwortliche solcher personenbezogener Daten. 
Soweit sie für die Verarbeitung Verantworlicher ist, muss jede Partei stets die 
sich durch die anwendbaren Datenschutzgesetze ergebenden Verpflichtungen 
einhalten. 

12.	ALLGEMEINES

12.1	Übertragungen; Abtretung.  Ausser soweit eine Übertragung 
rechtlich nicht eingeschränkt werden kann oder gemäß der VMware 
Übertragungs- und Abtretungs-Richtlinien gestattet ist, wobei jeweils dem 
unter www.vmware.com/support/policies/licensingpolicies.html beschriebenen 
Prozess zu folgen ist, dürfen Sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung 
von VMware, deren Zustimmung nicht unbillig verweigert wird, weder diese 
EULA, einen Auftrag noch irgendwelche hierunter bestehenden Rechte oder 
Verpflichtungen abtreten, noch dürfen Sie deren Erfüllung delegieren. Alle 
sonstigen von Ihnen versuchten Abtretungen oder Übertragungen sind 
unwirksam. VMware ist berechtigt, seine Verbundenen Unternehmen oder 
andere ausreichend qualifizierte Subunternehmern zur Erbringungen von 
Leistungen Ihnen gegenüber einzusetzen, vorausgesetzt, VMware bleibt 
Ihnen gegenüber für die Leistungserbringung verantwortlich.

12.2	Mitteilungen.  Alle von VMware unter diesem EULA Ihnen gegenüber 
abgegebenen Mitteilungen erfolgen per Post, E-Mail oder Fax. 

12.3	Verzichtserklärung.  Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser 
EULA gilt nicht als Verzicht.

12.4	Salvatorische Klausel.  Falls ein Teil dieser EULA sich als nicht 
durchsetzbar erweist, wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte hiervon nicht 
berührt.

12.5	Einhaltung von Gesetzen, Exportkontrolle, staatliche 
Bestimmungen.  Jede Partei ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze 
hinsichtlich der auf Basis dieser EULA in Betracht kommenden Handlungen 
einzuhalten. Sie erkennen an, dass die Software aus den USA stammt, den 
US-amerikanischen Exportverwaltungsbestimmungen (Export Administration 
Regulations) unterliegt, gemäß den Vorschriften der U. S. Export 
Administration ausgeliefert wird, möglicherweise Exportkontrollvorschriften 
des jeweiligen Gebiets unterliegt und dass die Umlenkung entgegen 
anwendbarer Exportkontrollgesetze verboten ist. Sie versichern, dass (1) Sie 
weder (a) Bürger, Staatsangehöriger bzw. Einwohner eines Landes sind, oder 
von einer Regierung eines Landes gesteuert werden, mit dem die USA 
Exporttransaktionen untersagt haben, und auch nicht für eine solche Person 
handeln, noch (b) als natürliche bzw. juristische Person in der Liste der 
ausdrücklich genannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen des 
US-Finanzministeriums (U.S. Treasury Department list of Specially 
Designated Nationals and Blocked Persons) oder in der Liste der abgelehnten 
Personen oder Unternehmen des U.S.-Handelsministeriums (U.S. Commerce 
Department Denied Persons or Entity List) aufgeführt sind, und (2) Sie die 
Verwendung der Software zu gesetzlich verbotenen Zwecken nicht zulassen, 
einschließlich der verbotenen Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder 
Produktion von Raketen oder nuklearen, chemischen oder biologischen 
Waffen. Die Software und Begleitdokumentationen gelten als “kommerzielle 
Computersoftware“ bzw. “Dokumentation für kommerzielle 
Computersoftware“ gemäß DFARS Abschnitt 227.7202 und FAR Abschnitt 
12.212(b), wie jeweils einschlägig. Jede Nutzung, Abänderung, Reproduktion, 
Veröffentlichung, Aufführung, Anzeige oder Offenlegung der Software sowie 
der Dokumentation durch oder für Regierungsbehörden der USA unterliegt 
ausschließlich den Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA.

12.6	Auslegung.  Die Abschnittsüberschriften dieser EULA dienen der 
Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Interpretation dieser EULA. 
Das in dieser EULA verwendete Wort “einschließlich“ bedeutet “einschließlich, 
aber nicht beschränkt auf“.

12.7	Anwendbares Recht.  Diese EULA unterliegt den Gesetzen des 
US-Bundesstaats Kalifornien (unter Ausschluß seines Kollisionsrechts) und 
den Bundesgesetzen der USA. Soweit gesetzlich zulässig, sind die Landes- 
und Bundesgerichte (state and federal courts) in Santa Clara County, 
Kalifornien, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im 
Zusammenhang mit diesem EULA ergebenden Streitigkeiten. Das 
Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Verträgen über den 
internationalen Warenverkauf (“United Nations Convention on the International 
Sale of Goods“) findet keine Anwendung. 

12.8	Übersetzung.  Diese Version der EULA in Ihrer Landessprache wird 
Ihnen lediglich als Entgegenkommen bereitgestellt. Ihre Nutzung der Software 
unterliegt jedoch der englischen Version dieser EULA, die unter 
www.vmware.com/download/eula eingesehen werden kann.

12.9	Rechte von Drittanbietern.  Soweit nicht ausdrücklich in dieser EULA 
festgelegt, können aus dieser EULA keinerlei Rechte für Personen hergeleitet 
werden, die nicht Partei dieser EULA sind, und keine Person, die nicht Partei 
dieser EULA ist, kann die Durchsetzung einer ihrer Bestimmungen einfordern 
oder sich auf eine darin enthaltene Ausnahme bzw. Beschränkung berufen. 

12.10	Rangfolge.  Für den Fall eines Konflikts oder Widersprüchen 
zwischen dem Produkthandbuch, dieser EULA und dem Auftrag gilt die 
folgende Rangfolge soweit nicht anderweitig in einer 
Enterprise-Lizenzvereinbarung geregelt:  (a) das Produkthandbuch, (b) diese 
EULA und (c) der Auftrag. Hinsichtlich eines Widerspruches zwischen dieser 
EULA und dem Auftrag ersetzen die Regelungen in dieser EULA die in Konflikt 
stehenden bzw. die zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen einer 
Bestellung, einer Bestätigung oder eines anderen von Ihnen ausgestellten 
Dokuments. 

12.11	Abschließende Vereinbarung.  Diese EULA, einschließlich der 
angenommenen Aufträge sowie hierzu vereinbarten Vertragsergänzungen, 
und das Produkthandbuch enthalten die vollständige Vereinbarung der 
Parteien bezüglich des Gegenstands dieser EULA und ersetzen alle 
vorherigen oder gleichzeitigen Wort- und Schriftwechsel, Zusicherungen, 
Angebote, Zusagen, Abmachungen und Vereinbarungen, seien sie schriftlich 
oder mündlich, zwischen den Parteien hinsichtlich dieses Gegenstands. Diese 
EULA kann nur schriftlich durch befugte Vertreter beider Parteien abgeändert 
werden.

12.12	Kontaktinformationen.  Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen 
oder anderen Anliegen an VMware, Inc., 3401 Hillview Avenue, Palo Alto, 
California 94304, USA, Attention:  Legal Department.